Fenster Denkmalpflege – hierbei gibt es einige Punkte zu beachten!

Fensterdenkmalpflege bedeutet in der heutigen Zeit, historische Fenster zu erhalten, denn sie sind die Zeugen einer vergangenen Zeit. Es muss das Ziel der Fenster Denkmalpflege sein, solche kulturell wertvollen und technisch wie auch ästhetisch hochwertigen Fenster, für die nächste Generation zu erhalten. Diese Fenster prägen das Aussehen eines Gebäudes möglichweise schon seit vielen Jahrhunderten und genau das soll auch in der fernen Zukunft so sein.

Wenn ein Gebäude unter Denkmalschutz gestellt worden ist, muss auch die Fenster Denkmalpflege beachtet werden. Zu bedenken ist hier, dass die Hauseigentümer keine freie Wahl bei der Fensterfrage haben. Hier muss ein gangbarer Weg zwischen gut dämmbaren und effizienten Fenstern, wie auch den Fassadengestaltungsvorgaben gefunden werden. Eine Abstimmung, die Fenster Denkmalpflege betreffend, muss grundsätzlich mit der zuständigen Behörde getroffen werden. Passiert eine solche Abstimmung nicht, kann die Denkmalschutzbehörde einen Rückbau der Fenster fordern.

Die rechtlichen Vorgaben zum Fensteraustausch bei denkmalschutzgestellten Gebäuden sind unbedingt zu beachten. In der Regel kümmert sich das Gebäudeenergiegesetz um alle Fragen, die bei der Thematik Fensteraustausch aufkommen. Hier geht es in erster Linie immer um die Dichtigkeit und den Wärmeschutz der Fenster. Es sind vom Gesetzgeber immer für neue Fenster bestimmte Mindest-U-Werte vorgeschrieben. Die Wertevorgaben gelten für die Fensterrahmen, wie auch für die Verglasung der neueinzusetzenden Fenster. Die Werte sind allerdings in Abhängigkeit mit der Gebäudenutzung zu bringen. Hierzu muss man wissen, dass für normale Wohngebäude andere Regelungen geltend gemacht werden, als für Gebäude, die weniger beheizt werden müssen. Auch für Gebäude, die wegen ihrer Nutzung nur zeitweise beheizt werden müssen, gilt diese Regelung.

Wichtig im Punkt Fensterdenkmalpflege ist auch die Option, dass man Fenster aufwerten kann, anstatt diese auszutauschen. Alte Fenster zu sanieren lohnt sich durchaus, denn ihr Charme bleibt auch danach erhalten. Ist der Erhalt der Gesamtoptik gefordert und die Fenster auch noch gut erhalten sind, kann durchaus auch eine Aufwertung der Fenster vorgenommen werden. Diese kann durch die Verdopplung der Verglasung oder durch den zusätzlichen Einbau von Innenfenstern umgesetzt werden.

Diese Maßgabe wird immer dann gefordert, wenn es sich um sehr seltene Fenster handelt. Experten auf dem Gebiet werden sich um die Aufarbeitung der Fenster kümmern, indem sie die Fenster mit sinnvollen Modernisierungselementen versehen, die natürlich den Denkmalschutzrichtlinien entsprechen. Die Modernisierungselemente finden sich beispielsweise im Bereich der Rahmen, der Verglasung und der Beschläge der Fenster. Möglich sind in sehr vielen Fällen auch Verbesserungen in der Funktion, der Dichtigkeit und die Profile betreffend. In diesem Zusammenhang sollte aber unbedingt erwähnt werden, dass das Denkmalschutzrecht in diesem Land auch immer Landesrecht ist. Das bedeutet, dass die Bundesländer unterschiedliche Regelungen haben. Deshalb lassen sich allgemein gültige Aussagen in puncto Denkmalpflege für Fenster nicht genau treffen.

Weitere Informationen finden Sie bei der Glaserei Sand und Co. GmbH.


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